Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Fragen oder Terminvereinbarungen. Kontaktieren Sie mich ganz unverbindlich.

Naturheilpraxis Sonnenschein
Anita Metzler

Ibergweg 7
88167 Maierhöfen
Tel: +49 8383 9299798
Email: info@naturheilpraxis-sonnenschein.de

Bitte beachten Sie, dass Termine nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung möglich sind.  

 

 

 

 

 


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Adresse

Naturheilpraxis Sonnenschein
Anita Metzler
Ibergweg 7
DE -88167 Maierhöfen

Infos zu Terminen & Ablauf

Kostenloses Kennenlerngespräch

Gerne gebe ich Ihnen vorab in einem kostenfreien Kennenlerngespräch Auskunft zu einzelnen Therapien, zum Behandlungsablauf, der Abrechnung und Möglichkeiten einer Kostenübernahme und verschiedener Präventionsmaßnahmen. Dieses Gespräch von max. 15 Minuten beinhaltet keine Diagnosestellung oder Therapieempfehlung und ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es mir berufsrechtlich untersagt ist, eine Diagnose per Telefon, Fax oder E-Mail zu stellen. Zudem rate ich dringend von einer Eigenbehandlung ab. Mein Webangebot dient lediglich der Information – aus dessen Inhalt kann keine Diagnose oder mögliche Behandlung abgeleitet werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an einen Heilpraktiker oder Arzt Ihres Vertrauens

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Termine sind verbindlich

Die eingeplante Zeit halte ich nur für Sie frei. Daher sollten Termine nur aus einem wichtigen Grund verschoben werden. Termine, die nicht mind. 48 Stunden vorher (Montagstermine entsprechend freitags) telefonisch abgesagt werden, werden mit einer Ausfallpauschale in Höhe des angesetzten Zeitwertes privat in Rechnung gestellt, sofern eine kurzfristige Neubelegung nicht möglich ist. Dies gilt auch für Ersttermine. Ausgenommen hiervon sind Termine, die ohne eigenes Verschulden nicht wahrgenommen werden können.

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Grundsätze der Behandlung

Heilpraktiker sind der Naturheilkunde verpflichtet. Sie erhalten in meiner Praxis eine Heilpraktikertypische heilkundliche Behandlung. Die Heilpraktiker-Behandlung umfasst u.a. auch wissenschaftlich/schulmedizinisch nicht anerkannte – naturheilkundliche – Heilverfahren.

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Werden die Kosten für die Behandlungen von den Krankenkassen übernommen?

Im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen sind die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen leider nicht verankert. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
Bei Erstattungsansprüchen der Behandlungskosten z.B. bei Mitgliedern privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherten und beihilfeberechtigten Patienten, sind Erstattungsverfahren gegenüber der jeweiligen Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses von 1985 beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und sind verschlossen.

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Schweigepflicht des Heilpraktikers

  • Der Heilpraktiker verpflichtet sich, über alles Stillschweigen zu bewahren, was ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird.
  • Der Heilpraktiker hat seine Gehilfen oder jene Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf unter seiner Aufsicht tätig sind, über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.
  • Der Heilpraktiker hat die Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber seinen Familienangehörigen zu beachten.
  • Der Heilpraktiker darf ein Berufsgeheimnis nur offenbaren, wenn der Patient ihn von der Schweigepflicht entbunden hat. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
  • Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Ersteren erfolgen.
  • Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.
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Anamnese und Anamnesebogen

In der Anamnese werden die Informationen eingeholt, die wichtig für die Behandlung des Patienten sind. Über die Anamnese entsteht ein erstes Bild von dem Klienten. Durch gezielte Fragen versuchen wir den Ursprung der gesundheitlichen Blockaden über den Krankheitsverlauf und die Lebensgewohnheiten des Klienten mehr herauszufinden
Ist die Problemursache erkannt, kann in den folgenden Konsultationen aufgrund der Anamnese der Fortschritt überprüft werden. Die Anamnese hat die benötigten Informationen zu Symptomen und Ursachen geliefert. Auf dieser Basis wird nun individuell die geeignete Behandlungsmethode zusammengestellt. Bei jeder Konsultation kann sich, je nach Situation und Befund, der Schwerpunkt verändern.
Da jeder Mensch einzigartig ist, können hier keine allgemeinen Richtlinien für die Zeitdauer von Behandlungen genannt werden. Zielüberprüfungen und Folgekonsultationen werden in Absprache mit den Patienten abhängig von deren Bedürfnissen geplant.